Musste der Gesetzgeber eingreifen?

flatter schreibt sich bei Feynsinn seinen Frust zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des rigorosen Rauchverbots in Bayern von der Seele und findet dazu starke Worte (»öffnet der Schikane Tür und Tor«, »barbarische Zustände«, »Errichtung einer Diktatur«).
Musste der Gesetzgeber eingreifen oder hätten sich die Raucher auch – aus Einsicht und Rücksicht auf die Nichtraucher – selbst beschränken können? Ist das Rauchverbot wirklich eine Freiheitsbeschränkung?
Meines Wissens wurde ja nicht das Rauchen generell verboten, sondern nur an bestimmten Orten. Es darf also grundsätzlich weiter geraucht werden. Erstaunlich ist, dass das Rauchverbot solche Wellen schlägt – ein Alkoholverbot zu bestimmten Gelegenheiten, an bestimmten Orten, wird klaglos hingenommen.

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