Ein Blick auf Parteien-Spenden über 50.000 EUR

Der Präsident des Deutschen Bundestages veröffentlicht gemäß § 25 Abs. 3 Satz 3 Parteiengesetz [ref]Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.[/ref] Spenden an Parteien, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen.
Im Internet finden sich diese Angaben unter http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/fundstellen50000/2010/index.html; interessant, welche Summen (Geld ist anscheinend ausreichend vorhanden) an die Parteien fließen und wer die Spender sind.
Ein Auszug zum Monat August 2010:

August 2010:

CDU: 160.000 EUR Verband der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen e.V.

FDP: 65.000 EUR Deutsche Vermögensberatung AG

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: 60.001 EUR Allianz SE

CDU: 60.001 EUR Allianz SE

FDP: 50.001 EUR Allianz SE

SPD: 60.001 EUR Allianz SE

Die Allianz SE nimmt die Gießkanne (warum der 1 EUR zum Schluß der Summe?) – um den Eindruck einer Bevorzugung zu vermeiden (aber dann hätte auch die FDP 60.001 EUR bekommen müssen)?.

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