Hartz IV – Wer überlebt, kann nicht dumm sein

Die Neufestsetzung des Hartz-IV-Regelsatzes muss ja noch durch den Bundesrat und ist somit, unter Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat, noch nicht beschlossen. Diskutiert wird über die Erhöhung um 5,- EUR. Dieser Betrag ist, abgesehen von der grundsätzlichen Diskussion, wenig relevant. Es ist halt eine Schachtel Zigaretten mehr.
Interessant wird es, wenn man sich die Aufsplittung des Regelsatzes einmal ansieht:

Erwachsene:

Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke: 128,46 Euro
Bekleidung und Schuhe: 30,40 Euro
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung (ohne Miet- und Heizkosten, die separat erstattet werden): 30,24 Euro
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände: 27,41 Euro
Gesundheitspflege: 15,55 Euro
Verkehr: 22,78 Euro
Nachrichtenübermittlung: 31,96 Euro
Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 39,96 Euro
Bildung: 1,39 Euro
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 7,16 Euro
andere Waren und Dienstleistungen: 26,50 Euro

Die Ausgaben ergeben eine Summe von 361,81 Euro. Da sie 2008 erfasst wurden, wird eine Teuerungsrate berücksichtigt und daher auf 364 Euro aufgestockt.

Kinder und Jugendliche

(bis 6 Jahre – 7 bis 14 Jahre – 15 bis 18 Jahre)

Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke: 78,67 Euro – 96,55 Euro – 124,02 Euro
Bekleidung und Schuhe: 31,18 Euro 33,32 Euro – 37,21 Euro
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung: 7,04 Euro – 11,07 – 15,34 Euro
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände: 13,64 Euro – 11,77 – 14,72 Euro
Gesundheitspflege: 6,09 Euro – 4,95 Euro – 6,56 Euro
Verkehr: 11,79 Euro – 14,00 Euro – 12,62 Euro
Nachrichtenübermittlung: 15,75 Euro – 15,35 Euro – 15,79 Euro
Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 35,93 Euro – 41,33 – 31,41 Euro
Bildung: 0,98 Euro – 1,16 Euro – 0,29 Euro
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 1,44 Euro – 3,51 Euro – 4,78 Euro
andere Waren und Dienstleistungen: 9,18 Euro – 7,31 Euro – 10,88 Euro

Daraus ergeben sich Beträge von 211,69 Euro – 240,32 Euro – 273,62 Euro, die geringfügig aufgestockt werden.

Bildungspaket:

Zusätzlich zu den Regelleistungen sollen Kinder und Jugendliche ein Bildungspaket als Sachleistung erhalten. Damit soll jedes Kind Zugang zu einem Verein, zu Ferienfreizeiten und außerschulischer Bildung. Dafür stehen bis zu 120 Euro im Jahr bereit. Das Schulstarterpaket von 100 Euro pro Schuljahr für Schulmaterial wir beibehalten. Neu ist, dass es 70 Euro zu Beginn des Schuljahres und 30 Euro zum Halbjahr gezahlt werden.

Erwachsenen wird somit ein monatlicher Betrag von 1,39 EUR für Bildung zugestanden (selbst wenn es nur eine statistische Größe ist – sie ist Bestandteil des Regelsatzes). Das ergibt jährlich eine Summe von 16,68 EUR. Welche Art Bildung soll der Regelsatzbezieher damit finanzieren??
Wo ist hier die Forderung nach besserer Bildung, die unsere Kanzlerin ständig vor sich her trägt, geblieben? Oder hat man bei der Bemessung des Betrages für Bildung diese Meldung schon vor Augen gehabt?:

Es gibt kaum eine andere Umgebung, wo es so viel Kreativität gibt wie in der Armut. Wenn es ständig darum geht zu organisieren, dass man irgendwie überlebt, kann man nicht dumm sein.

Also – wer es schafft, mit dem Regelsatz zu überleben, kann nicht dumm sein und kommt somit auch mit einem Betrag von 1,39 EUR pro Monat für Bildung aus!

(Die anderen Beträge sind nicht weniger interessant und kommentarwürdig!)

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