Sachsen – Unmenschlicher Dienst nach Vorschrift

Eine Frau übersteht eine Krebserkrankung, gilt als geheilt. Die zuständige Ministerin verweigert ihr die Ernennung zur Hochschulrektorin, obwohl die Frau dazu gewählt wurde. Die Ministerin beruft sich auf das Beamtenrecht.

Kann eine überstandene Krebserkrankung ein Grund sein, einen Beamtenposten vorzuenthalten? Thomaskirchen-Pfarrer Christian Wolff hält die Entscheidung der Ministerin für eine “verheerende Botschaft” an erkrankte berufstätige Menschen überhaupt. Und er fragt, wie das Ministerium wohl bei “einem Kettenraucher oder übergewichtigen Kandidaten” entscheiden würde. Der Leipziger Verwaltungsrechtler Jochen Rozek weist auf den Ermessensspielraum hin, der es der Ministerin erlaube, die Professorin trotz der Krebserkrankung einzustellen. Dies zumal, da Lieckfeldt nur für die Dauer ihrer Amtszeit als Rektorin – also gerade mal fünf Jahre – sächsische Beamtin werden sollte. In Nordrhein-Westfalen ist die Wissenschaftlerin längst Beamtin auf Lebenszeit, weshalb sie sich für den Posten in Sachsen lediglich beurlauben ließ.

Oder steckt etwas anderes dahinter, wie die StudentenInnen vermuten:

Die Studenten vermuten denn auch noch einen anderen Grund, warum Lieckfeldt der Posten verweigert würde: Die Krebserkrankung sei “eine glatte Lüge”, glauben sie, in Wahrheit sei die Neue dem Ministerium einfach nur zu aufmüpfig. Tatsächlich hatte die Rektorenwahl ursprünglich ohne Lieckfeldt stattfinden sollen, erst durch eine Klageandrohung der Professorin war sie noch in den Kreis der Bewerber aufgenommen worden und hatte sich prompt gegen den seinerzeit amtierenden Rektor durchgesetzt. Entsprechend ist die Lage an der Hochschule jetzt recht kompliziert.

Wäre es der Ministerin Schorlemer lieber gewesen, wenn Frau Lieckfeldt die Krebserkrankung nicht so gut überstanden hätte??

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