Ist man erst einmal drin in einer Vereinigung, einem Club, einer Gemeinschaft, einer Partei, so hat man es geschafft. Bevor man aufgenommen wird, wird geprüft, ob man dazu passt – im Privaten ist das so, wie auch im Geschäftlichen, als auch im Politischen. Bei der EU ist dies nicht anders; die Türkei kann ein Lied davon singen.
Ungarn ist EU-Mitglied, hatte schon den Ratsvorsitz inne. Seit einiger Zeit wird das politische System im Land umgebaut, umgebaut hin zu Nationalismus, Rassismus, Zensur etc. Erfüllt das Land noch die Voraussetzungen für eine EU-Mitgliedschaft?
Auf dem Europäischen Rat im Juni 1993 in Kopenhagen formulierten die Staats- und Regierungschefs schließlich die so genannten “Kopenhagener Kriterien”. Demnach muss ein Land neben politischen und wirtschaftlichen Kriterien, d. h. neben der Übernahme des gemeinsamen Besitzstandes (“acquis communautaire”) im Bereich der Gesetzgebung, auch sonstige aus der Mitgliedschaft erwachsende Verpflichtungen erfüllen können. Dazu gehören stabile Institutionen zur Wahrung der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung, eine funktionsfähige Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck innerhalb der Union standhalten kann, sowie die Wahrung und der Schutz von Menschen- und Minderheitenrechten.
Würde Ungarn mit der jetzigen Regierung unter Berücksichtigung der verabschiedeten wie beabsichtigten Massnahmen eine Chance auf Neumitgliedschaft haben (sofern sie noch nicht Mitglied wären)? Wohl nicht, berechtigterweise. Also hieße dies in Konsequenz, das Ungarn die EU verlassen müsste. Oder müssen die Aufnahmekriterien nur einmalig erfüllt sein?



